Wissenswertes
Hintergrund, Einordnung und Antworten – für Ihre Entscheidung.
Geschlossene Fonds und Zweitmarkt – kurz und nachvollziehbar erläutert.
Wenn Fragen nach Antworten verlangen.
Kapitalanlagen werfen bei Anlegern mitunter Fragen auf. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Themen rund um den Verkauf geschlossener Fondsbeteiligungen – kompakt erläutert und nachvollziehbar. Von steuerlichen Rahmenbedingungen bis zu rechtlichen Abläufen erhalten Sie Orientierung, die Klarheit schafft, Sicherheit gibt und Licht ins Dunkel bringt.
Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung erbringen. Fragen zur steuerlichen Behandlung eines Verkaufs sollten Sie daher stets mit einer qualifizierten Steuerberaterin oder einem Steuerberater klären. Diese Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.
Sollten dennoch Fragen offenbleiben, kontaktieren Sie uns dazu jederzeit gerne.
Damit Sie schnell passenden Antworten finden:
Im Folgenden haben wir zentrale Fragen und Themen rund um den Verkauf geschlossener Fondsbeteiligungen für Sie zusammengestellt. Die einzelnen Bereiche lassen sich ausklappen und geben Ihnen einen kompakten Überblick – von unserem Unternehmen über unsere Arbeitsweise bis hin zu dem, was uns unterscheidet.
-
Der Zweitmarkt bietet Anlegern die Möglichkeit, ihre Fondsbeteiligungen auch vor Ablauf der regulären Laufzeit zu verkaufen. Während viele Fonds ursprünglich auf 10 bis 25 Jahre ausgelegt sind, können sich persönliche Lebensumstände ändern – und genau hier schafft der Zweitmarkt Flexibilität.
Im Unterschied zu Aktien oder offenen Fonds ist der Verkauf nicht anonym und nicht automatisiert. Es handelt sich um einen geregelten, rechtssicheren Prozess, bei dem Käufer und Verkäufer gezielt zusammengebracht werden. So entsteht eine faire Lösung für beide Seiten – und für Sie die Möglichkeit, gebundenes Kapital wieder frei verfügbar zu machen.
-
Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen. Anleger investieren in Sachwerte wie Immobilien, Schiffe, Flugzeuge oder erneuerbare Energien. Anders als bei Aktien oder offenen Fonds ist das eingeworbene Kapital auf eine bestimmte Summe begrenzt. Ist diese erreicht, wird der Fonds geschlossen – und das investierte Kapital bleibt in der Regel für viele Jahre gebunden.
-
Es steht eine Vielfalt von weit über 5.000 geschlossenen Fonds aus unterschiedlichen Assetklassen zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Immobilienfonds, Schiffsfonds, Fonds für erneuerbare Energien und etliche Fonds weiterer Anlageklassen. Bei Fragen beraten wir Sie hierzu gern persönlich.
-
Sie erreichen uns per E-Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular. Teilen Sie uns bitte die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Beteiligung mit (Fondsname & Beteiligungshöhe).
Anhand dieser Informationen können wir Ihre Anfrage gezielt prüfen und uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen zurückmelden.
-
Die Abwicklung erfolgt über einen Partner mit einer Lizenz nach § 15 Wertpapierinstitutsgesetz. Diese Zulassung erhalten ausschließlich Institute, die höchste Anforderungen an Zuverlässigkeit, Fachkenntnis, Kapitalausstattung und organisatorische Strukturen erfüllen.
Darüber hinaus unterliegt unser Haftungsdach der laufenden Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – einem der strengsten Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen in Europa.
-
Ein „Zug-um-Zug“-Geschäft bedeutet, dass beide Parteien ihre Leistungen gleichzeitig erfüllen: Der Käufer erhält seine Beteiligung nur, wenn er den Kaufpreis vollständig bezahlt. Umgekehrt geben Sie Ihre Anteile erst dann ab, wenn das Geld Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Dieses Prinzip ist im deutschen Recht fest verankert und sorgt für größtmögliche Sicherheit.
Der Verkauf Ihrer Beteiligung erfolgt im Rahmen eines geregelten, rechtssicheren und transparenten Prozesses. So sind Ihre Interessen in jedem Schritt gewahrt – von der Vertragsvorbereitung bis zur finalen Auszahlung.
Sobald die Zustimmung der Fondsgesellschaft vorliegt, überweist der Käufer den Kaufpreis direkt auf Ihr angegebenes Konto. Erst danach wird die Beteiligung offiziell übertragen. Dieses Verfahren schützt Sie zuverlässig als Verkäufer.
-
Eine Übertragung (oder Umtragung) im Handelsregister ist nur erforderlich, wenn Sie als Direktkommanditist eingetragen sind. In diesem Fall ist eine notariell beglaubigte Vollmacht notwendig. Den Antrag stellt in der Regel die Treuhandgesellschaft, die Kosten trägt der Käufer.
Die meisten Anleger sind jedoch nicht persönlich im Handelsregister eingetragen, sondern über eine Treuhandgesellschaft beteiligt. In diesem Fall bleibt die Treuhänderin als Gesellschafterin bestehen, und Ihr Verkauf wird innerhalb der Fondsunterlagen dokumentiert und rechtswirksam vollzogen – ohne dass Verkäufer oder Käufer persönlich im Handelsregister erscheinen.
-
Die steuerliche Behandlung eines Verkaufs hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel von der Art des Fonds, der Haltedauer und Ihrer persönlichen Situation. Daher können die Folgen von Anleger zu Anleger unterschiedlich ausfallen.
Bitte beachten Sie: Wir selbst erbringen keine steuerliche Beratung. Für die individuelle Beurteilung wenden Sie sich daher stets an eine qualifizierte Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Unsere Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung.
-
Die Konditionen am Zweitmarkt für geschlossene Fondsbeteiligungen orientieren sich am Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Der Preis bildet sich aus Faktoren wie Restlaufzeit, bisheriger Entwicklung, Ausschüttungen und aktuellen Marktbedingungen.
Unser Anspruch ist es, diese Prozesse für unsere Mandanten transparent zu machen und für jeden Verkauf marktgerechte und werthaltige Konditionen zu realisieren.
Da es sich um einen Sekundärmarkt handelt, unterliegt jede Transaktion individuellen Faktoren – absolute Preiszusagen sind vorab deshalb nicht möglich, es können lediglich Kursindikationen gegeben werden. Den finalen Kurs erhalten Sie am Tag der Vertragsausstellung. Was wir jedoch garantieren: eine geordnete Abwicklung, Diskretion und das Bemühen um ein für alle Seiten faires Ergebnis.
-
Ja. Bei uns sprechen Sie nicht mit einem anonymen Callcenter, sondern mit erfahrenen Menschen, die Ihren Fall persönlich betreuen. Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zum Abschluss – nachvollziehbar, verständlich und verlässlich.
Wir sind während des gesamten Prozesses für Sie da. Auch in der Wartephase können jederzeit Fragen auftauchen oder der Wunsch nach einem Zwischenstand bestehen. In diesen Momenten stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.
-
Weil wir seit fast 30 Jahren privaten und institutionellen Anlegern als verlässlicher Partner beim Verkauf von geschlossener Fondsbeteiligungen zur Seite stehen.
Persönlich, strukturiert und ohne den anonymen Charakter vieler Plattformen. Bei uns sprechen Sie nicht mit einem Callcenter, sondern mit erfahrenen Menschen, die Ihren Fall kennen und verstehen. Wir arbeiten transparent, rechtssicher und mit strukturiertem Vorgehen.
Als vertraglich gebundener Vermittler der Seppelfricke & Co. Family Office AG erfüllen wir sämtliche regulatorische Anforderungen und verbinden diese mit einer individuellen Betreuung, die weit über den Standard hinausgeht.
Verlässlich. Direkt. Persönlich. Seit 1996.